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Neu Dokument-ID: 757748

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.6 Besondere Zustimmungserfordernisse beim Share Deal

Handelt es sich bei der Verkäuferin um eine Aktiengesellschaft:

  • Gem § 237 AktG ist die Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer Aktiengesellschaft nur mit Zustimmung der Hauptversammlung zulässig (Abstimmungsquorum: Dreiviertelmehrheit); dieser Fall liegt insbesondere dann vor, wenn eine Holding-AG ihre einzige operative Tochtergesellschaft verkauft.
  • § 95 Abs 5 Z 1 AktG: Der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen (§ 228 UGB) bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

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