Neu
Dokument-ID: 1173953
5.5 Prüfung und Eintragung durch das Firmenbuchgericht
Prüfung
Das Firmenbuchgericht hat zu prüfen, ob
- die Umwandlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde,
- insbesondere ob die anwendbaren Gründungsvorschriften eingehalten wurden und
- gegebenenfalls ob die erforderlichen Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Gesellschaft ordnungsgemäß geführt und abgeschlossen wurden.