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Dokument-ID: 831684
10.8 Ausschluss der Anfechtungsklage
Eine Klage auf Anfechtung des Spaltungsbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, dass
- das Umtauschverhältnis der Anteile (einschließlich allfälliger Zuzahlungen),
- deren Aufteilung auf die Anteilsinhaber oder
- die angebotene Barabfindung