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Dokument-ID: 628649
4.2.1 Besteuerung eines Kapitalanteils, der im Privatvermögen einer natürlichen Person gehalten wird
Bis zur Höhe der ursprünglichen Einlage bzw der Anschaffungskosten besteht keine Steuerpflicht. Ein höherer Abwicklungsanteil ist wie folgt zu besteuern: