© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1173974

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.12 Gläubigerschutz und Schutz sonstiger schuldrechtlich Beteiligter

Verlangen auf zusätzliche Sicherheitsleistung

Gläubiger der sich verschmelzenden inländischen Gesellschaft können über die gem § 28 Abs 1 Z 14 EU UmgrG angebotenen Sicherheiten hinaus weitere Sicherheiten von dieser Gesellschaft verlangen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, muss die Leistung der Sicherheit innerhalb von drei Monaten nach der Offenlegung des Verschmelzungsplans mit Klage gegen die Gesellschaft geltend gemacht werden. Der Gläubiger muss glaubhaft machen, dass seine Forderung entstanden ist, dass er keine Befriedigung verlangen kann und dass durch die Verschmelzung die Erfüllung seiner Forderung gefährdet wird. Wenn die Verschmelzung nicht wirksam wird, kann die sich verschmelzende inländische Gesellschaft die Rückübertragung oder Auflösung der gewährten Sicherheiten verlangen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch GmbH-Beratung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop