© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 831674

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3 Höhe der Barabfindung

Die Höhe der Barabfindung darf nicht beliebig, sondern muss angemessen sein, was auch durch den Spaltungsprüfer geprüft wird (§ 5 Abs 4 SpaltG). Die Höhe der Barabfindung hat dem Wert der bisherigen Beteiligung des austrittswilligen Gesellschafters in der übertragenden Gesellschaft zu entsprechen. Sie ist auf der Grundlage der Unternehmensbewertung der übertragenden Gesellschaft zu ermitteln.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch GmbH-Beratung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop