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Dokument-ID: 1064297
9.5 Enthebung und Entlohnung
Enthebung
Für die Enthebung eines Notgeschäftsführers muss ein triftiger Grund vorliegen.
Kein triftiger Grund für eine Enthebung liegt vor, wenn ein Notgeschäftsführer zwecks Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestellt wird und dieser seinen Entlohnungsanspruch nicht oder zum Teil nur als Insolvenzgläubiger geltend machen kann, sofern dies für den Notgeschäftsführer bei seiner Bestellung vorhersehbar war (NZ 2020/22 unter Verweis auf OGH 23.1.2020, 6 Ob 190/19p).