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Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7 Beginn der Pflichtversicherung

Beginn der Pflichtversicherung beim „bloßen Gesellschafter“

Einer GmbH kommt erst ab Eintragung in das Firmenbuch eigene Rechtspersönlichkeit zu. Vor deren Protokollierung haften die Gesellschafter zu ungeteilter Hand. Angesichts dessen tritt bei „bloßen“ Gesellschaftern eine Pflichtversicherung als Dienstnehmer nach dem ASVG frühestens ab dem Tag der Eintragung der GmbH ins Firmenbuch ein.

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