1.3 Beteiligungshöhe des Geschäftsführers an der Gesellschaft
Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH mit einer Beteiligung bis inklusive 25 %
Durch den im § 4 Abs 2 ASVG enthaltenen Verweis auf § 47 Abs 1 in Verbindung mit Abs 2 EStG werden alle lohnsteuerpflichtigen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften gem § 4 Abs 2 ASVG als Dienstnehmer versicherungspflichtig. Bei diesen lohnsteuerpflichtigen geschäftsführenden Gesellschaftern handelt es sich um solche, die bis 25 % mit oder ohne Sperrminorität beteiligt sind und die Merkmale eines echten Dienstverhältnisses aufweisen. Es ist dabei unerheblich, ob die Gesellschaft Mitglied der Wirtschaftskammer ist oder nicht.