Neu
Dokument-ID: 666686
4.4 Mittelgroße Kapitalgesellschaften
Gültig für die Rechnungslegung für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 (dh ab 1. Jänner 2024) beginnen:
Mittelgroße Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale für kleine Kapitalgesellschaften überschreiten und mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: