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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Zweck der Geldwäscheprävention und Rechtsrahmen

Ziel der Geldwäscheprävention ist die Unterbindung der Integration illegal erlangter Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf sowie die Prävention der Terrorismusfinanzierung.

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