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Dokument-ID: 1188907
6.11.6 Meldekanäle und -verfahren
Interne Meldestelle
Verpflichtete Rechtsträger müssen interne Meldestellen einrichten. Das interne Meldesystem soll so attraktiv gestaltet werden, dass Hinweisgeber sich primär an dieses richten. Der Arbeitgeber hat alle Arbeitnehmer im Betrieb mittels einer leicht zugängigen und verständlichen Form über die Möglichkeit und das Verfahren zur Hinweisgebung zu informieren, etwa über Newsletter, Aushänge oder E-Mail.