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Dokument-ID: 1173917
4.13 Prüfpflichten des Firmenbuchgerichtes/Vorabbescheinigung
Zuständigkeit
Die Firmenbuchzuständigkeit kommt dem für den Sitz der beteiligten inländischen Gesellschaft zuständigen, zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen berufenen Gerichtshof erster Instanz im Verfahren außer Streitsachen zu.