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Andrea Futterknecht - Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

14 Steuerliche Folgen der Spaltung

Ertragsteuern

Die geglückte Spaltung ist ertragsteuerrechtlich neutral.

Lohnsteuerliche Rechtsnachfolge

Die Arbeitgebereigenschaft geht im Zeitpunkt der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch auf die neuen oder übernehmenden Kapitalgesellschaften über. Möglich ist es auch, den folgenden Lohnzahlungszeitraum anzunehmen. Der Übergang der lohnsteuerrechtlichen Rechtsnachfolge kann nach Abstimmung mit der Abgabenbehörde auch mit dem der Anmeldung zur Eintragung im Firmenbuch folgenden Lohnzahlungszeitraum angenommen werden. Jedenfalls gilt die Rückwirkungsfiktion nicht für die lohnsteuerliche Rechtsnachfolge.

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