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Dokument-ID: 701978
6.4 Haftung des Unternehmenserwerbers gem § 67 Abs 4 ASVG
Haftungsgegenstand
Die Haftung des Unternehmenserwerbers nach § 67 Abs 4 ASVG bezieht sich auf
- jene Beiträge, die der Veräußerer (Vorgänger) an die Gebietskrankenkasse zu zahlen gehabt hätte
- für die Zeit von maximal zwölf Monaten vom Tage des Erwerbes zurückgerechnet.