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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.6 Überschuldungsstatus

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung lösen bei der GmbH die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages aus.

Zur Klärung der Frage, ob Überschuldung vorliegt, empfiehlt sich die Erstellung eines Status:

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