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Dokument-ID: 701884
3.2.3 Sachübernahmen ohne Anrechnung auf die Stammeinlage
Nicht geregelt im GmbHG sind Verträge, nach denen die GmbH entgeltlich Sachen oder Rechte ohne Anrechnung auf die Bareinlageverpflichtung übernimmt. Solche Verträge sind ohne Verankerung im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich wirksam (SZ 25/38, Reich-Rohrwig I Rn 1/174).