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Dokument-ID: 757759
2.9 Gewährleistung
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung sind die bürgerlich‑rechtlichen Gewährleistungsvorschriften auch auf die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung anzuwenden (Koppensteiner, GmbH‑Gesetz Kommentar2 § 76 Rz 13; 3 Ob 20/97f JBl 1997, 791; RIS‑Justiz RS0018635).