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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Begriff

Bei einem Share Deal übernimmt der Käufer Anteile (= einen Geschäftsanteil) an jener Gesellschaft, die das Unternehmen betreibt. Da sich beim Rechtsträger selbst nichts ändert, bleiben auch die Verträge und generell Rechte und Pflichten der Gesellschaft unverändert.

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