© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 792018

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2 Einberufung der Generalversammlung

Sofern gesellschaftsvertraglich keine längere Einberufungsfrist bestimmt wurde, müssen zwischen der Aufgabe der Einladung zur Generalversammlung bei der Post und dem Tag der Generalversammlung zumindest sieben Tage liegen. Da zwischen Unterlagenübersendung und Generalversammlung aber 14 Tage liegen müssen, ist bei gleichzeitiger Unterlagenübersendung und Generalversammlungseinladung die 14-tägige Frist einzuhalten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch GmbH-Beratung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop