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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2 Summengrundsatz und gebundene Rücklage

Begriff und Berechnung

Zur Kapitalerhaltung stellt das SpaltG einen Vergleich zwischen den Summen von Grund- oder Stammkapital und den gebundenen Rücklagen vor und nach der Spaltung her (Spaltungsgrundsatz). Bei einer Spaltung zur Aufnahme ist der Summengrundsatz nicht anzuwenden.

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