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Dokument-ID: 627869
3.2.2 Geografische Zusätze bei Firmenwortlauten
Landes-, Landschafts-, Orts- und andere geografische Bezeichnungen als Bestandteil des Namens für ein Unternehmen deuten in aller Regel darauf hin, dass das Unternehmen in dem angegebenen geographischen Raum allgemein und/oder in seiner Branche von maßgebender, mindestens aber von besonderer Bedeutung ist.