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Dokument-ID: 1173950
5.2 Anwendung des Gründungsrechts inkl Prüfung
Auf die in Österreich einzutragende Gesellschaft sind die für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung geltenden Gründungsvorschriften sinngemäß anzuwenden, soweit das EU-UmgrG keine Spezialvorschriften vorsieht. Als Gründer ist die sich umwandelnde Gesellschaft anzusehen.