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Dokument-ID: 628507
1.6 Gewerberechtlicher Geschäftsführer mit oder ohne Gesellschaftsanteil
Wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist, ist bei der Prüfung so vorzugehen, wie bei Gesellschaftern, die nicht zu (handelsrechtlichen) Geschäftsführern bestellt wurden.