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Dokument-ID: 1173965
6.9 Unterlageneinreichung bei Gericht
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat spätestens einen Monat vor dem Tag der Gesellschafterversammlung, in welcher der Verschmelzungsbeschluss gefasst werden soll, bei dem Gericht, in dessen Sprengel die Gesellschaft ihren Sitz hat, folgende Unterlagen einzureichen: