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Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Beschlüsse

Beschlussfähigkeit

Die Generalversammlung ist gem § 38 Abs 6 GmbHG (bei ordnungsgemäßer Einberufung) grundsätzlich beschlussfähig, wenn 1/10 des Stammkapitals anwesend oder ordnungsgemäß vertreten ist. Gesetz oder Gesellschaftsvertrag können abweichende Regelungen treffen.

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