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Andrea Futterknecht - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.2 Kapitalerhöhung mit Sacheinlage(n)

Sacheinlagevereinbarung

§ 52 Abs 6 GmbHG regelt, dass die §§ 6, 6a, 10 und 10a GmbHG auf die Erhöhung des Stammkapitales sinngemäß anzuwenden sind. Gem § 6 Abs 4 GmbHG ist der Gegenstand der Einlage sowie der Geldwert anzugeben, zu dem der/die Vermögensgegenstände übernommen werden. Zusätzlich ist die Person anzuführen, welche die Leistung erbringen soll.

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