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Dokument-ID: 701880
3.2.2 Kapitalerhöhung mit Sacheinlage(n)
Sacheinlagevereinbarung
§ 52 Abs 6 GmbHG regelt, dass die §§ 6, 6a, 10 und 10a GmbHG auf die Erhöhung des Stammkapitales sinngemäß anzuwenden sind. Gem § 6 Abs 4 GmbHG ist der Gegenstand der Einlage sowie der Geldwert anzugeben, zu dem der/die Vermögensgegenstände übernommen werden. Zusätzlich ist die Person anzuführen, welche die Leistung erbringen soll.