2.5.1 Einleitung
Einlagen in eine GmbH stehen in einem thematischen Zusammenhang mit der offenen oder verdeckten Ausschüttung.
Gesellschaftereinlagen und ähnliche Leistungen iSd § 8 Abs 1 KStG 1988 sind steuerneutral und somit keine betrieblich veranlassten Vermögenszugänge, die das steuerliche Ergebnis aufseiten der GmbH erhöhen würden. Steuerlich unbeachtlich sind daher Vermögenszuführungen seitens des Anteilsinhabers, die er in dieser Eigenschaft erbringt, unabhängig davon, ob sie bei der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen oder ob sie in offener oder verdeckter Form geleistet werden.