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Dokument-ID: 1173878
4.10 Umwandlungsbeschluss
Voraussetzung für die Wirksamkeit der grenzüberschreitenden Umwandlung ist, dass die Gesellschafter dem Umwandlungsplan zustimmen und beschließen, den Gesellschaftsvertrag an das Recht des Zuzugsmitgliedstaats anzupassen (Umwandlungsbeschluss).