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Dokument-ID: 757541
2.5 Ausscheiden als gewerberechtlicher Geschäftsführer
Ist der unternehmensrechtliche Geschäftsführer gleichzeitig als gewerberechtlicher Geschäftsführer tätig, führt die Beendigung seiner Organfunktion durch Abberufung oder Rücktritt regelmäßig auch zu seinem Ausscheiden als gewerberechtlicher Geschäftsführer.