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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Meldepflicht-System bis 31.12.2018

In diesem System sind/waren durch den Dienstgeber die Versicherungszeiten je Pflichtversichertem zu melden und laufend zu warten. Diese Pflicht wird/wurde durch die zu erstattenden Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungsmeldungen erfüllt.

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