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Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.1 Form des Gesellschafterbeschlusses

Nach Eintragung der GmbH im Firmenbuch erfolgt die Bestellung eines neuen Geschäftsführers in der Praxis zumeist durch Gesellschafterbeschluss. Für diesen reicht grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei jedoch der Gesellschaftsvertrag ein anderes Mehrheitserfordernis festlegen kann (§ 39 Abs 1 GmbHG). Daher sollten die diesbezüglichen gesellschaftsvertraglichen Regelungen überprüft werden.

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