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Dokument-ID: 681678
10.1.8 Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis seiner Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss oder Konzernabschluss zusammenzufassen.
Der Bestätigungsvermerk ist das nicht nur für den Auftraggeber, sondern für einen größeren Personenkreis, in vielen Fällen auch für die Öffentlichkeit, bestimmte Ergebnis der Abschlussprüfung.