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Dokument-ID: 757529
1.7.4 Anzeige bei der Gewerbebehörde
Verfahrensablauf
Der Gewerbeinhaber hat die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers der Bezirksverwaltungsbehörde (in Statutarstädten dem Magistrat, in Wien je nach Gewerbe dem Magistratischen Bezirksamt oder der MA 63) anzuzeigen.