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Neu Dokument-ID: 757529

Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7.4 Anzeige bei der Gewerbebehörde

Verfahrensablauf

Der Gewerbeinhaber hat die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers der Bezirksverwaltungsbehörde (in Statutarstädten dem Magistrat, in Wien je nach Gewerbe dem Magistratischen Bezirksamt oder der MA 63) anzuzeigen.

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