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Andrea Futterknecht - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4.5 Dienstverträge

Dienstverträge der übertragenden Gesellschaft gehen mit allen Rechten und Pflichten auf die übernehmende Gesellschaft über.

Sofern ein Betrieb oder Betriebsteil übertragen wurde, greift auch der spezielle Kündigungsschutz des AVRAG. Dementsprechend ist eine Kündigung, deren tragender Grund der Betriebsübergang ist, rechtsunwirksam.

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