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Dokument-ID: 775626
3.2 Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?
Der Vorteil der Zweigniederlassung liegt vor allem in deren einfacherer und kostengünstigerer Errichtung. Es muss für sie weder Eigenkapital aufgebracht, noch ihre Beschlüsse protokolliert, eine Generalversammlung abgehalten oder Bilanzen veröffentlicht werden.