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Dokument-ID: 813466
13.2 Umtauschverhältnis
Eine Anfechtungsklage des Generalversammlungsbeschlusses, der sich darauf stützt, dass das Umtauschverhältnis nicht angemessen sei, ist abzuweisen.
Dies selbst dann, wenn der Verschmelzungsprüfer in seinem Bericht die mangelnde Angemessenheit darlegt oder wenn sich der Aufsichtsrat in seinem Bericht negativ dazu äußert. Allenfalls liegt in diesem Fall aber eine Treuepflichtverletzung vor, die zur Anfechtung berechtigt.