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Neu Dokument-ID: 1064293

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.10 Verstoß gegen Eigenkapitalersatzrecht

In der Krise der Gesellschaft kommt es zur Durchbrechung der „Finanzierungsfreiheit“ des Gesellschafters: seine Darlehen haften wie Eigenkapital, sodass eine Rückzahlungssperre eintritt. Kommt es zur Auszahlung eines – in der Krise solcherart gesperrten – Gesellschafterdarlehens, besteht

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