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Dokument-ID: 1064306
5.9 Außergerichtlicher Ausgleich
Der außergerichtliche Ausgleich ist ein gesetzlich nicht näher beschriebenes, in der Praxis jedoch durchaus übliches Instrumentarium, um noch vor der zwingenden Notwendigkeit zur Einleitung eines Unternehmensreorganisationsverfahrens oder eines Insolvenzverfahrens sich der Schuldensituation zu stellen und diese nach Zustimmung durch die Gläubiger zu bereinigen.