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Dokument-ID: 1064292
7.9 Nichtbeantragung des Reorganisationsverfahrens
Mit dem Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) hat der Gesetzgeber ein Instrumentarium geschaffen, das noch vor Eintritt des Insolvenzfalles die nachhaltige Sanierung des Unternehmens durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation gewährleisten soll.