Neu
Dokument-ID: 628417
8.8 Sanktionen des UWG
Unterlassungsanspruch
Der Unterlassungsanspruch kann zwar in der Vergangenheit liegende Wettbewerbsverstöße nicht mehr ungeschehen machen, künftige Verstöße können jedoch abgewehrt werden. Es ist mit Abstand der wichtigste Rechtsbehelf zur Abwehr wettbewerbswidriger Handlungen.