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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5 Kontrolle der Zahlungsfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung lösen bei der GmbH die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages aus.

Bei der Prüfung der Zahlungs(un)fähigkeit ist zu hinterfragen, ob die am relevanten Stichtag fälligen Forderungen in den vorhandenen liquiden Mitteln Deckung finden.

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