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Dokument-ID: 628283
1.7 Haftung
Die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach § 33 GmbHG, der seinerseits auf die §§ 25 und 27 GmbHG verweist; es bestehen also keine eigenständigen Haftungsnormen für Aufsichtsratsmitglieder.