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Dokument-ID: 627918
1.3.1 Zuständigkeit zum Vertragsabschluss
Der Abschluss des Anstellungsvertrages fällt in die Kompetenz der Generalversammlung.
Da diese jedoch über keine Vertretungsbefugnis verfügt, hat der Abschluss des Anstellungsvertrages durch die Geschäftsführer zu erfolgen. Gültigkeitserfordernis stellt dann ein diesen Vertrag genehmigender Zustimmungsbeschluss der Generalversammlung dar.