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Dokument-ID: 1098617
2.11.1 Mantelkauf
Allgemeines
Grundsätzlich hat jede GmbH das Recht in Vorjahren entstandene, durch ordnungsgemäße Buchführung ermittelte Verluste in zukünftige Perioden vorzutragen und in Jahren, in denen ein Gewinn entstanden ist, unter Beachtung der Verrechnungsgrenze von 75 %, abzuziehen.