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Dokument-ID: 757602
4.4.2 Normative/freie Betriebsvereinbarungen
Das Arbeitsverfassungsgesetz gibt bestimmte Regelungsinhalte vor, die Gegenstand von Betriebsvereinbarungen sein können. Werden Inhalte in Betriebsvereinbarungen aufgenommen, die nicht im Gesetz als solche vorgegeben sind, handelt es sich um so genannte freie Betriebsvereinbarungen. Dabei kommt es in Wirklichkeit zu einer Ergänzung der Einzeldienstverträge, wobei die Aufhebung dieser Rechte in der Folge an die Zustimmung der einzelnen Dienstnehmer gebunden ist.