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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Einbringungsbilanz

Begriff und Rechtsgrundlagen

Einbringungsbilanzen sind unternehmensrechtlich als Geschäftseröffnungsbilanzen iSd § 193 UGB und damit Grundlage der Eintragung einer Einbringung im Hauptbuch gem § 2 FBG. Sie sind nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung aufzustellen und es sind die Regeln über die Jahresbilanz anzuwenden (OGH 16.5.2001, 6 Ob 40/01b).

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