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Dokument-ID: 1204536
2.4 Einbringungsstichtag
Bedeutung
Dem Einbringungsstichtag kommt wesentliche Bedeutung zu, weil mit ihm die steuerliche Funktion verbunden ist, dass die Zurechnung des Vermögens und der daraus resultierenden Einkünfte zum Einbringenden mit Ablauf dieses Tages endet und die Zurechnung des Vermögens und der daraus resultierenden Einkünfte zur übernehmenden Körperschaft ab dem dem Stichtag folgenden Tag erfolgt.