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Dokument-ID: 628505
1.5 Gesellschafter einer GmbH – kein Geschäftsführer (so genannter „Nur-Gesellschafter“)
Einer GmbH kommt ab ihrer Eintragung in das Firmenbuch eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie ist ab diesem Zeitpunkt eine juristische Person. Vor der Protokollierung der Gesellschaft ins Firmenbuch haften die Gesellschafter persönlich zur ungeteilten Hand. Aus diesem Grund kann die Pflichtversicherung nach dem ASVG als Dienstnehmer eines Gesellschafters in der Regel erst ab dem Tag der Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch beginnen.