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Dokument-ID: 757779
3.3 Zustimmungserfordernisse
Handelt es sich bei der Verkäuferin um eine Aktiengesellschaft:
- Gem § 237 AktG ist die Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer Aktiengesellschaft nur mit Zustimmung der Hauptversammlung zulässig (Abstimmungsquorum: Dreiviertelmehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals oder höheres Quorum bzw andere Erfordernisse laut Satzung).
- § 95 Abs 5 Z 1 AktG: Der Erwerb, die Veräußerung und die Stilllegung von Unternehmen und Betrieben bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.